Die Europäische Union möchte den Umstieg auf umweltgerechte Beleuchtungsanlagen beschleunigen.Deshalb wird mit der Festlegung der „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ab dem 1. September 2023 das Inverkehrbringen von T8 Leuchtstoffröhren verboten!

Diese Leuchtmittel sind heute noch in vielen Betrieben verbaut und Sorgen unter anderem in Lichtbändern für die Grundbeleuchtung vieler Unternehmen

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